Blut- oder Plamaspenden sind weiterhin möglich und für die Gesundheitsversorgung sehr wichtig! Einrichtungen zum Blutspenden und Plasmaspenden zählen als Gesundheitsdienstleistungen zu den Ausnahmen des § 2 der Verordnung „Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ und dürfen daher besucht werden.
Zu Sicherheit der Spenderinnen und Spender, sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Blut- und Plasmaspende-Einrichtungen gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Bitte kommen Sie alleine und ohne Begleitung von Kindern in die entsprechenden Einrichtungen. Spenderinnen und Spender über 65 Jahren werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, erst nach Ende der Corona-Krise wieder Blut/Plasma zu spenden. Bei der Blut oder Plasmaspende ist sicherzustellen, dass in den Einrichtungen der Mindestabstand von einem Meter jedenfalls eingehalten wird.
(Quelle: Bundesministerium Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz 29.03.2020, 10.00 Uhr)
September 2021
Die Versorgung mit Immunglobulinen in Österreich ist aufgrund reduzierter Plasmaspenden eingeschränkt. Zum Artikel: https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/amtliche-nachrichten/detail/risikobasierter-einsatz-von-immunglobulinen-wegen-verminderter-blutplasmaspenden